Der „Nordkurier“ lässt die Anwälte los

Heute habe ich Post bekommen — von einem Anwalt des „Nordkuriers“. Er fordert mich zu Unterschrift einer Unterlassungserklärung und fordert zudem Kosten in Höhe von 662 Euro ein. Bis Freitag muss ich das unterschrieben abgegeben haben.

Es geht um einen Beitrag, den ich am 8. Mai geschrieben habe. Dabei hatte ich Bezug genommen auf eine Geschichte auf der Medienseite der „Süddeutschen Zeitung“, die von einem neuartigen System des „Nordkurier“ berichtet hatte, mit dem sich  freie Mitarbeiter auf bestimmte Terminausschreibungen quasi bewerben könnten.

Update, 4.12.:

(Die weiteren Schilderungen dieses Vorgangs kann ich aufgrund der inzwischen von mir unterschriebenen Unterlassungserklärung nicht mehr vornehmen.)

Dieser Beitrag hat 27 Kommentare

  1. der ewige Anfänger

    Ich für meinen Teil habe zu wenig Informationen und bin juristisch zu unbeleckt, aber es ist wieder einmal ein Fall, der die Forderung nach „Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes“ untermauert.

    Nähere Informationen hier: http://www.semper-ti.de/2009-11-28-off-topic-aber-es-geht-uns-alle-an

    Der einzig wirklich gute Rat, den ich Dir geben kann, ist Dich an einen Anwalt zu wenden.

  2. maik

    Was also hält man von der Forderung nach einer Unterlassungserklärung und einer Entschädigungszahlung an ein kleines Blog, das nicht einmal einen Bruchteil dessen an Reichweite hat wie die Medienseite der SZ?

    Die Reichweite spielt dabei für mich keine Rolle. Denn es gilt noch immer: Gleiches Recht für alle.
    Ein Millionär zahlt bei einem Verstoß gegen die STVO ja auch das gleiche wie ein Hartz4 – Empfänger.

  3. Daniel Große

    Sicher ist das zum einen ein Einschüchterungsversuch, auf der anderen Seite aber auch ein Versuch, für den Verlag unwahre Behauptungen aus dem Netz zu bekommen. Sicher ist: Du brauchst anwaltliche Hilfe. Bei Bedarf maile mir bitte, ich würde Dir einen vermitteln. Entschädigungskosten klingt erstmal merkwürdig, ebenso der komische Betrag.

    Insgesamt bleibt wieder nur die Erkenntnis: Immer mehr Unternehmen, nun auch Medienunternehmen, lassen fehlendes Feingefühl im Umgang mit Kritikern und Zielgruppe erkennen. Man könnte es auch mit Dummheit umschreiben.

  4. cjakubetz

    @maik: Dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich weiß, dass die Größe eines Mediums für die rechtliche Würdigung irrelevent ist. Eine SZ könnte sich allerdings mit Anwälten und einem Haufen Geld gut zur Wehr setzen. Dass ein privater Blogger einen langwierigen Rechtsstreit mit einem Verlag gar nicht durchhalten kann, ist klar und auch das Kalkül solcher Methoden. Zumal sich jeder Blogger gleichzeitig überlegen darf, was er künftig schreibt. 700 Euro für einen Beitrag sind ein bisschen viel, wenn man als Non-Profit-Blogger schreibt. Von etwaigen Prozesskosten ganz zu schweigen. Ziel ist also: Blogger mundtot machen.

  5. Gerrit

    Das Beispiel mit der StVO ist aber eine Strafe, die vom Staat ausgeht, der oben geschilderte Fall eine Zivilklage. Für eine Entschädigung ist es ja schon entscheidend, wie groß der Schaden ist.

  6. SvenR

    Nein.

  7. Jörg Buschka

    In allen Bereichen, die durch einen Wall an notwendigem Fachwissen vor dem Zugriff des Volks geschützt sind, wird leider mit absurden Methoden gekämpft. Ganz klar: hol´Dir ebenfalls einen Anwalt!

  8. Lars Trebing

    Genaugenommen geht es in dem Beispiel mit der StVO gar nicht um Strafen, sondern um Bußgelder. Für die gibt es einen Bußgeldkatalog, für Geldstrafen Tagessätze (d. h. der Millionär zahlt deutlich mehr als der Hartzer). Und wie gerade schon angemerkt wurde, gibt es auch bei Zivilklagen keinen Bußgeldkatalog, sondern es wird mit Streitwerten hantiert, die natürlich stark vom (zumindest vermeintlich) entstandenen Schaden abhängen.

  9. TiM

    Hallo.
    Dass so eine Abmahnerei, wie sie in Deutschland leider üblich ist, überhaupt noch ein faires Mittel in so einer Angelegenheit sein soll, halte ich persönlich für falsch!

    Auf mich wirkt eine derartige Maßnahme, wie die gegen Dich, als würde man mit einem Hammer einen Floh erschlagen wollen. Wieso setzen Anwälte nicht erstmal eine Frist???

    Da kann ich nur hoffen, dass die sinnvolle ePetition an den Bundestag ( https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=ba80ce3ce4f66344a000864f620353f2&action=petition;sa=details;petition=8308 ) auch durchkommt und umgesetzt wird.

    Auch wenn es sich um eine anwaltliche Abmahnung handelt, die sicher Geld kostet, finde ich den Betrag von annähernd 700 € für einen Blogger schlicht zu hoch und zudem unangemessen! Aber so scheinen die Gebührensätze wohl zu sein.

    Ich drück Dir die Daumen! Mach das mal öffentlicher (Twitter, Facebook etc.). Der Druck der Masse muss an dieser Praxis endlich mal was ändern…und vielleicht hilft es Dir 😉

  10. Niedermeyer

    Es geht nicht um eine Entschädigung, sondern um einen Ersatz der Aufwändungen. Das andere wäre Schadensersatz.

    Natürlich ist es ein Einschüchterungsversuch. Da raten erfahrene Betroffene, dass man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt und dabei die Kosten ablehnt.

    http://www.rettet-das-internet.d/unterlassungserklaerung.txt
    http://www.rettet-das-internet.de/interview_sewoma_2.htm

    Die Inanspruchnahme eines eigenen Anwalts kostet meist mehr, wie die Kosten der Gegenseite und führt regelmäßig zu einer Einstweiligen Verfügung oder einem Hauptsacheverfahren.

    Die modifizierte Unterlassungserklärung schafft man aber auch alleine und die Gegenseite klagt dabei seltenst die fragwürdigen Kosten ein.

  11. Daniel Große

    Ich halte es ehrlich gesagt für fragwürdig, hier auf modifizierte Unterlassungserklärungen hinzuweisen, wenn noch nichtmal für uns Leser klar ist, was denn genau Inhalt der Abmahnung ist. Wie gesagt, Christian, nimm Dir einen Anwalt.

  12. andre a. schnabel

    Also die Geschichte vom bösen Wolf (Verlag), der das liebe Rotkäppchen (Blogger) frisst.

    Stellen wir uns doch das ganze mal in größerer Dimension an einem Beispiel vor. Ein bekannter Blog schreibt, Bundeskanzlerin Merkel habe einen Menschen totgefahren. Eine Stunde später erklärt Frau Merkel, dass das nicht stimme. Der Blog zitiert die Stellungnahme. Nun steht in dem Blog: „Bundeskanzlerin Merkel hat einen Menschen totgefahren. Sie sagt allerdings, sie sei unschuldig“. An diesem Beispiel kann man sofort sehen, was das Problem ist: Es geht nicht um Meinungen (der eine sagt es so, der andere das Gegenteil), sondern um Tatsachenbehauptungen. entweder hat sie es getan, oder eben nicht. Für diese Berichterstattung gibt es Grundregeln, und die gelten für jedermann, der etwas veröffentlicht. Wenn also der Nordkurier die Süddeutsche „gezwungen“ hat, eine Unterlassungserklärung abzugeben, dann hat er das nicht mit Waffengewalt getan, sondern hat sich an ein dafür zuständiges Gericht gewandt, und dort konnte die SZ dann offenbar die Tatsachenbehauptung nicht beweisen. Ein versierter Journalist, der angeblich sogar andere Leute berät, sollte das eigentlich wissen. Es gibt demnach auch keinen Grund, mit Schaum vor dem Mund herumzulaufen, sondern schlichtweg die Erinnerung, dass man auch als Blogger mit Tatsachenbehauptungen sorgsam umzugehen hat. Das einzige, was man dem Nordkurier vorwerfen kann, ist dass er sofort per Anwalt kam und nicht erst mal eine privatschriftliche (unentgeltliche) Abmahnung ausgesprochen hat.

  13. cjakubetz

    @Andre Schnabel (warum eigentlich nicht mit richtigem Namen?):

    Das ist leider nicht ganz treffend, was Sie schreiben. Dem „Nordkurier“ geht es ausschließlich um Einschüchterung. Ich hatte am 14. Mai, also sechs Tage später, unaufgefordert einen offenen Brief des Nordkurier-Chefredakteurs auf dieser Seite veröffentlicht.

    Zur Erklärung schrieb ich damals:

    Der Grund, warum dieser offene Brief hier steht, ist einfach: Ich hatte mich ebenfalls auf die Richtigkeit des Artikels in der SZ und bei Turi2 verlassen. Ich hatte ebenfalls geglaubt, der “Nordkurier” baue eine Online-Börse auf, in deren Rahmen Aufträge versteigert werden. Das ist nicht der Fall. Das tut mir leid.

    Unbeschadet dessen bleibe ich natürlich ohne Einschränkung bei meiner Kritik, was den generellen Umgang mit “Freien” und die Rahmenbedingungen angeht, unter denen sie arbeiten sollen.

    Ähm….können Sie mir bitte sagen, wo jetzt noch der Grund für dieses Vorgehen sein soll, wenn ich ausdrücklich fest gestellt habe, dass die Behauptungen der SZ falsch waren? Und wenn ich ausdrücklich schreibe, dass ich bedauere, einer Fehlinformation aufgesessen zu sein? Den Schaum vor Mund haben da doch wohl eher andere, meinen Sie nicht?

  14. Kopschüttler

    Sorry, noch etwas: mir stehen die Haare zu Berge, wenn ich dieses Blog hier durchsehe. Bitte holen Sie sich ganz schnell einen Anwalt für Presserecht, der die Site durchsieht und korrigiert. Das kostet auch gar nicht viel. Denn wenn jemand beim Nordkurier gerade schlechte Laune hat, mahnt er Sie noch wegen ein paar anderen Sachen ab. Und das kann teuer werden. Dies ist ein gut gemeinter Rat. Meine Blogs werden von dieser Kanzlei durchgesehen: http://www.antjeweertz.com/

  15. S. Michael Westerholz

    Natürlich haben Sie, cj, Recht: eine derart hohe Summe schüchtert ein und soll es vermutlich auch. Und es ist durchaus fraglich, warum überhaupt gleich mit einem Anwalt zugeschlagen werden musste, da der Offene Brief eh schon veröffentlicht worden war.

    Eine Grundfrage bleibt aber leider unbeantwortet: Sich auf SZ und wen noch zu verlassen ist in unserem Beruf nun einmal sträflich leichtsinnig und verboten: Selbst „Nordkurier“-Verantwortliche zu befragen, hätte allen Vorschriften genügt. Auch dann, wenn die Befragten der SZ widersprochen hätten, wäre noch Platz genug gewesen und auch Grund genug, den Umgang mit Freien zu rügen.

    Anwaltlichen Beistand (z. B. die des BJV?) empfehle aber auch ich.

  16. cjakubetz

    @Michael Westerholz: Das ist in der Tat für mich die größte Lektion aus der Geschichte – ich verlasse mich künftig nicht mal mehr auf die SZ. Das war ein (unwidersprochener) Fehler meinerseits, wobei ich nicht geglaubt hätte, jemals sagen zu müssen, dass man sich auf ein Blatt wie die SZ nicht verlassen kann.

  17. DonDahlmann

    Ich hatte man einen ähnlichen Fall, da hatte ich die FAZ zitiert. Der Anwalt war aber so nett mich darauf hinzuweisen, dass man mittlerweile die FAZ zur Löschung des Absatzes bewegt habe, ich solle dem doch folgen bevor es teuer wird.

    Allerdings – Abmahnungen die sich auf ein Zitat berufen, das woanders gemacht wurde und nachträglich verändert wurde, halte ich zumindest für rechtlich bedenklich. Das ist in etwa so, als habe man vor zwei Jahren etwas formuliert, was heute per Gesetz verboten wäre und für das man nun bestraft werden soll. Klingt unlogisch, würde ich an Ihrer Stelle auch durch einen Anwalt prüfen lassen.

    @Kopschüttler
    das was Sie da schreiben erschüttert mich ja fast noch mehr, als die hier geschilderte Abmahung. Sie lassen wirklich alles gegenlesen? Warum schreiben sie dann noch?

  18. Wolfgang Michal

    An Ihrer Stelle würde ich Lutz Schumacher direkt anrufen. Vielleicht lässt sich die Sache durch ein Telefonat klären. Der Mann ist nicht unnahbar.
    Falls Sie Mitglied bei Freischreiber e.V. sind (www.freischreiber.de), können Sie dort im übrigen die kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

  19. Inge Seibel

    Ich würde den Kommentar des anonymen „Kopfschüttlers“ löschen. Wegen plumper Schleichwerbung!!
    Danach hätte sich meiner dann auch erledigt.

  20. Pepu

    Igitt, ein Unternehmen, das Gewinne machen will. Völker hört die Signaaaale, auf zum letzten Gefecht….

  21. Jörn Abatz

    Was mir im Kopf rumgeht: Warum zum Teufel kommen die nach einem halben Jahr damit an? Die wissen doch schon seit sechs Monaten, was da stand. Wenn sie jetzt scharf schießen, warum haben sie nicht sofort scharf geschossen, sondern gewartet? Was ist in den sechs Monaten geschehen, das ihren Ärger so verstärkt hat?

    Darf ich mal raten? Hat die schöne neue Plattform vielleicht sämtliche Autoren verprellt, und nun werden Schuldige gesucht, damit der Mann, der es verbockt hat, besser aussieht? Sowas in der Art vielleicht?

    Ich glaube nämlich nicht, daß die Zeitung tatsächlich einen Rechtsanspruch auf Unterlassung einer Äußerung hat, wenn 1. die Sache schon Monate zurückliegt, 2. sachliche Fehler längst richtiggestellt und sogar Gegendarstellungen veröffentlicht sind, und 3. die angeblichen „Tatsachenbehauptungen“ in Wirklichkeit nur irrtümliche Vermutungen einer anderen Zeitung waren.

    Die wollen offenbar die Sache auf Biegen und Brechen aus dem Internet löschen, viel Spaß damit, siehe Streisand-Effekt.

  22. Chat Atkins

    @ Pepu: Jeder äußert sich so, wie es seinem Geist entspringt.

  23. Pepu

    @Jörn Abatz Stell dir einfach mal vor, über dich stünde etwas objektiv Falsches im Netz. Würdest du dann auch diese Meinung vertreten?

  24. Sanníe

    Ich rate: Setz Dich mit denen in Verbindung und kläre das. Im besten Fall bedeutet das, daß Du die Kosten der Abmahnung nicht bezahlen mußt. Wenn Du Dir aber gleich einen Anwalt nimmst, wird der auf jeden Fall die gleiche Summe verlangen. Du hast also wahrscheinlich nichts gewonnen.

    Viel Glück.

  25. Samuel Soeberg

    Wieder einen interessanten Bericht finde ich hier! Vielen Dank!

  26. Christian S.

    @Jörn Abatz
    „Die wollen offenbar die Sache auf Biegen und Brechen aus dem Internet löschen,…“

    Denen ist wohl das Desaster von Jack Wolfskin nicht bekannt! Dabei stand die groß in der w&v. Da ging der Schuß auch nach hinten los! Und das gleiche wünsche ich dem Nordkurier!

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