80 Meldungen pro Land
12. Juli 2010 - 15:11 UhrMan könnte die Onlineaktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ja auch so reglementieren:
- Die Berichterstattung darf nicht vertiefend und in ihrer Gesamtaufmachung und -gestaltung nicht mit dem Online-Angebot von Tages- oder Wochenzeitungen oder Monatszeitschriften vergleichbar sein und kein Nachrichtenarchiv umfassen.
- Eine umfassende lokale Berichterstattung ist unzulässig.
- Sendungsbegleitende Angebote dürfen kein eigenständiges, von der konkreten Hörfunk oder Fernsehsendung losgelöstes Angebot darstellen.
- Folgende Online-Angebote dürfen nicht im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags bereitgestellt werden:
[...] Soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen, ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung. …Eigens für mobile Endgeräte gestaltete Angebote.- Die Zahl der Onlinemeldungen pro Bundesland wird in den Newskanälen auf 80 beschränkt.
Das wiederum ist kein Witz und sind auch nicht die Phantasien von eingefleischten Hassern des dualen Systems, sondern Realität in Österreich, wo das neue ORF-Gesetz einschließlich dieser Passagen ab Oktober Gültigkeit haben wird.
Und eigentlich wollte ich mit dieser kleinen Geschichte auch nur auf das überaus lesenswerte Blog des ORF-Chefredakteurs für Salzburg, Dr. Gerhard Rettenegger hinweisen. Es gibt ein Bloggerleben außerhalb Deutschlands.