Achtung: Zeitungen sind zu rundfunkähnlich!

Die stellv. CSU-Generalsekretärin Doro Bär hat jetzt leider weitgehend unbemerkt auf etwas hingewiesen, an was wir uns alle mehr oder minder stilschweigend gewöhnen haben müssen. Beiträge in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender müssen nach wie vor nach sieben Tagen verschwinden. Und überhaupt gibt es da ein Unwort,  dass das Lamento in der deutschen Online-Publizistik sehr schön aufzeigt: depublizieren. Zugegeben, das folgende Argument klingt jetzt ein bisschen nach den hungernden Kindern in Afrika, die froh wären, wenn…aber tatsächlich ist es so: Anderswo wird um Journalismus und freies Wort gerungen, bei uns wird versucht, so etwas wieder schnellstmöglich im Netz verschwinden zu lassen. Wie verrückt muss eine Gesellschaft eigentlich sein, um so etwas zu tun?

Man könnte jetzt lange lamentieren über Wort- und Inhaltsmonstren wie „Rundfunkstaatsvertrag“, in dem ein solcher Unsinn manifestiert wird. Man könnte politische Debatten führen, die nicht allzu viel bringen. Oder aber: Man stellt man ausdrücklich fest, dass es in Deutschland seit Jahren eine starke analoge Fraktion gibt, angesiedelt sehr häufig in den Totholzfraktionen, die nicht nur ihre eigenen Interessen durchsetzen will (was man ja irgendwie beinahe noch verstehen kann). Sondern bei diesem Versuch bewusst in Kauf nimmt, der Publizistik, den Medien und letztendlich den Menschen zu schaden. Weil sie die Entwicklung einer digitalen Welt verhindern, indem sie ihr eine Blockade nach der anderen auferlegen wollen.

Diese 7-Tage-Regel, interessanterweise von einer konservativen Politikerin wieder aufs Tablet gebracht, gehört dazu. Vordergründig, ja – geht es um einfache Interessen. ARD und ZDF sollen im Netz nicht zu stark werden, mit ihren angeblich kostenlosen Inhalten, die ja dann aber doch wieder von einer ganzen Gesellschaft bezahlt werden. Tatschlich erreicht wird durch diese Blockade aber anderes: eine vernünftige und der Technologie entsprechende Entwicklung eines Mediums wird verhindert. Eines Journalismus, einer Publizistik, die den digitalen Möglichkeiten gerecht werden soll. Die Analog-Lobby  möchte Claims abstecken, am liebsten in den Grenzen von 1955: Ihr da drüben macht Fernsehen, wir machen den Rest. Zu solchen Argumentationszwecken sind  dann beispielsweise Wortmonstren wie „presseähnlich“ erfunden worden. Immer, wenn ich dieses Wort höre, würde ich übrigens gerne einen der Erfinder fragen, was das eigentlich sein soll – presseähnlich. Wäre ich Intendant eines Senders, würde ich mir übrigens überlegen, die Zeitungen zu verklagen, weil sie mit ihren Videos und Audio häufig zu rundfunkähnlich sind.

Und so geht es weiter: Das Leistungsschutzrecht, nichts anderes, als der Versuch, analoge Macht und analoge Geschäftsmodelle in die digitale Welt zu retten. Freie Publizistik sieht in einem digitalen Zeitalter anders aus, aber es passt in eine Logik, die die Bezahlschranke als die größte Errungenschaft des Internets feiert. Die Klage gegen die Tagesschau-App: ein hübscher Versuch, die Öffentlich-Rechtlichen aus dem mobilen Geschäft herauszuhalten – mit der leicht irrwitzigen Argumentationen, Apps mit journalistischem Inhalt seien „Presse“ und damit Aufgabe von Verlagen sozusagen. Ein Absolutheitsanspruch, der kaum zu verstehen ist.

Und ein Anspruch, der schädlich ist. Weil er nur einem eigenen Interesse folgt, das mindestens so vehement durchgesetzt werden soll, wie man es beispielsweise Google und Apple gerne in lamentierenden Beiträgen oder Titelgeschichten vorwirft.

Was müsste man dann von der Politik und auch von der dauertwitternden Doro Bär verlangen? Nicht weniger als das: sich Gedanken zu machen, was Medien und Journalismus im 21. Jahrhundert überhaupt sein sollen. Wie man Publizistik ermöglicht, die den Anforderungen der Digitalisierung gerecht wird. Stichwort ermöglichen: Das ist im Regelfall das Gegenteil – von Verboten. Gäbe es jemanden, der in diese Richtung denkt, mein Wahlkreuz für die nächsten 30 Jahre wäre ihm pauschal sicher.

 

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. H.-P. Kraus

    Welche Inhalte unterliegen eigentlich der 7-Tage-Regelung und welche ausdrücklich nicht? Und wer entscheidet über die Grauzonen in dieser Regelung?

    Sie haben recht damit, dass die Verleger in der Defensive sind und versuchen Grenzen abzustecken. Aber es gibt auch eine Gegenkraft, die eindeutig kein Halten kennt und diese ist staatlich alimentiert. Und wenn Meinungsfreiheit im 21. Jahrhundert trotz der immensen Informationsmöglichkeiten, die jedem einzelnen zur Verfügung stehen, nur mit stetig wachsender staatlicher Förderung funktionieren soll, von der ein Großteil in der Unterhaltungsbranche versickert, dann ist etwas faul im System.

    PS: Zeitungen sind zu rundfunkähnlich? Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind da schon weiter. ARD und ZDF haben sich per Papier-Gutachen bestätigen lassen, dass es im Internet gar keine Presse gibt.

  2. Thomas

    „Wäre ich Intendant eines Senders, würde ich mir übrigens überlegen, die Zeitungen zu verklagen, weil sie mit ihren Videos und Audio häufig zu rundfunkähnlich sind.“

    Oh, genau das hatte ich bei der Überschrift vermutet.

    Da sollten (Privat-)TV und Presseverlage tatsächlich kollidieren.
    Eventuell wäre das wichtiger, wenn die wirtschaftliche Schnittmenge nicht so groß wäre … was auch kein historischer Zufall ist.

    Oh, seh gerade erst das P.S. über mir: ja, eins oder das andere muss es ja sein, wenn öffentlich verbreitet …

    Bin nicht gerade auf dem aktuellen Stand bei TMG u.s.w. aber gewisse Angebote im Internet fallen ja rechtlich in den klassischen Rundfunk-Bereich (auch ohne Brechtsche Radiotheorie ~ Twitter).
    Öffentliche Videokonfenzen waren doch so ne Sache, oder?

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.