Und weil ich gerade dabei bin…

…mich mit juristischem Geplänkel wie der Androhung einstweiliger Verfügungen zu befassen: Das Rumgenöle in der Blogosphäre und anderswo über die nunmehr zweite Abmahnung, die Kollege Niggemeier jetzt von Callactive kassiert hat, wird mir von Tag zu Tag suspekter. Niggemeier kämpft mit harten journalistischen Bandagen seinen Strauß mit Call-In-TV aus (was völlig ok ist), Callcative kontert mit ziemlich harten juristischen Bandagen dagegen. Was allerdings auch ok oder zumindest deren Recht ist. Was hattet ihr erwartet? Dass Callactive den Betrieb einstellt und umgehend eine sechsstellige Summe für einen guten Zweck spendet, weil sie von Niggemeier angegangen werden?

No need to cry. If you can´t stand the heat…das Duell Journalisten vs. Juristen, liebe Freunde, die ihr jetzt gleich das Ende der freiheitlich demokratischen Grundordnung gekommen seht, ist Standard im Journalismus. Seit vielen, vielen Jahren. (Und nein, dieser Beitrag ist weder contra Niggemeier noch pro Callactive, nicht dass hier wieder diese alte entweder-oder-Debatte losgeht).

Dieser Beitrag hat 14 Kommentare

  1. Chat Atkins

    Mit Verlaub – es geht ja dort nicht um etwas, was der Niggemeier gesagt hätte. Da hat ihn Callactive ja trotz der ‚harten Bandagen‘ nicht am Kanthaken gekriegt. Es geht ersatzweise daher um die Frage der Verantwortlichkeit eines Blogbetreibers für das, was die werten Kommentatoren sagen, selbst dann, wenn man den Kommentar noch gar nicht zur Kenntnis genommen hat. Letztlich also um die prinzipielle Frage: Ob Blogs weiterhin eine Kommentarfunktion haben bzw. ob der Dialog im Web 2.0 uns erhalten bleiben soll. Und schon wird’s wieder eine Frage, die alle betrifft.

  2. cjakubetz

    Mir ging es um zweierlei. Zum einen: Man muss, wenn man als Journalist jemanden attackiert, damit rechnen, dass der andere sich wehrt. Mit allen Mitteln. Ich habe keinen Zweifel, dass Stefan Niggemeier das auch weiß, aber dieser larmoyante Aufdschrei in vielen Kommentaren und anderen Blogs ist hart an der Schmerzgrenze. Das Zweite ist, dass ich schon der Meinung bin, dass man als Seitenbetreiber auch für die Kommentare auf der Seite einzustehen hat. Im Falle Niggemeier ist das zwar schwierig, wenn jemand nachts um halb vier kommentiert, auf der anderen Seite: Er als Seitenbetreiber weiß doch am besten, dass er erstens inzwischen auch schon mal Beiträge mit über 200 Kommentaren produziert. Und dass außerdem ausgerechnet dieses Call-In-Thema auch mal Kommentatoren anlockt, die so ein Sieg-Heil-Geschwafel loslassen.

    By the way: Du kennst doch die Begründung dafür, warum Bildblog keine Kommentare zulässt, oder?

  3. Thomas Kurbjuhn

    Mein Mitleid mit Stefan Niggemeier und den sonstigen Bloggern hält sich in Grenzen. Das deshalb, weil ich aus den Kreisen der Überwachungsgegner bislang immer nur Jubelbekundungen über Einschränkungen der Meinungsfreiheit gegen rechts gehört habe. Wer sich über gesetzliche Meinungseinschränkungen begeistert und nicht kapiert, daß auch die eigene ” gute” Meinung nur gedeihen kann in einem Klima der positiven Bewertung der Meinungsfreudigkeit , der bekommt für soviel Ignoranz nun vom Kapitalismus die Quittung. Eine Kultur der Meinungsfreudigkeit gab es in Deutschland noch nie(politisch Lied, garstig Lied), und Stefan Niggemeier ist mir noch nie als Befürworter der vollen Meinungsfreiheit aufgefallen

  4. cjakubetz

    @T. Kurbjuhn: Ihr Kommentar ist einer, der mir gerade ungewollt die Problematik des Kommentierens in Blogs aufgezeigt hat. Ich finde ihn grenzwertig und Ihre Thesen für Unsinn. Ich veröffentliche ihn, obwohl er ausdrücklich nicht meine Meinung widerspiegelt und auch nicht das, um was es mir in dem Beitrag ging. Ihre Idee, Stefan Niggemeier sei kein uneingeschränkter Befürworter von Meinungsfreiheit, halte ich, mit Verlaub, für absurd. Wir reden hier auch nicht über Politik und Überwachungsstaat und schon gar nicht darüber, dass irgendjemand aus einer wie auch immer gearteten politischen Ecke mit Restriktionen rechnen müsste. Wir reden über die simple Frage, ob jemand Kommentare auf seiner Webseite in letzter und rechtlicher Konsequenz auch zu verantworten hat oder nicht. Im Übrigen mag ich agitierende Kommentare nicht sehr, und solche, die mit Cut & Paste in allen möglichen Blogs abgesetzt werden, schon gar nicht. Wenn Sie mich also zum Kronzeugen für mehr Meinungsfreiheit von rechts machen wollen – vergessen Sie´s.

  5. Chat Atkins

    Tscha – mir kommt’s trotzdem so vor, als wollten die Herren Ehrewahrer und Copyrighthüter einen Deich voller Mauselöcher vorm Brechen schützen. So viele Finger haben Deutschlands Anwälte gar nicht, wie dieser Damm Löcher bekommen wird durchs Web 2.0, der dann auch unsere gewohnten Ansichten über geistiges Eigentum und die Grenzen der Meinungsfreiheit unter sich begraben wird. Nicht heute – aber morgen oder übermorgen ganz bestimmt. Die Musikindustrie hat’s schon zu spüren bekommen, der Illusionsindustrie wird’s als nächstes so gehen, die Politik macht auch so ihre Erfahrungen und selbst in den Medien rappelt’s ja im Karton.

    Dass die Rechten gern mit der Märtyrerkrone herumlaufen, wo ihnen das Büßerhemd doch viel besser stünde, ist nichts Außergewöhnliches. Ich greife da zum Wischmopp …

  6. cjakubetz

    Seh ich nicht ganz so. Ich glaube nicht, dass die Meinungsfreiheit auf dem Spiel steht. Die Frage ist, wer Dinge verantworten muss, die eben nicht mehr durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind, siehe die aktuelle Causa Niggemeier. Das Zitat, das hier nicht wiederholt werden soll, war definitiv nicht dadurch gedeckt, was Stefan ja auch dadurch einräumt, dass er den Kommentar unmittelbar nachdem er ihn sah, gelöscht hat. Also, wir debattieren hier nicht über den Inhalt des Kommentars, sondern letztendlich darüber, wie weit die Verantwortung des Seitenbetreibers geht. That´s all. Dazu im Übrigen verweise ich gerne nochmal auf Dons Ausführungen in der Blogbar. Da steht alles drin, was zu sagen ist.

  7. Chat Atkins

    Nun ja – wenn du mich fragst, dann hat das dieser Kommentator zu verantworten. Punkt. Wer etwas sagt oder schreibt, hält seinen Kopp dafür hin. Man kann doch nicht den Schiefertafelbesitzer bestrafen, bloß weil jemand eindeutig anderes eine obszöne Zeichnung daraufgekrakelt hat …

  8. cjakubetz

    Wenn demnach also eine Zeitung einen Leserbrief veröffentlicht, in dem ein Unternehmen mit Nazi-Parolen in Verbindung gebracht wird, würdest du den Leserbriefschreiber in Haftung nehmen und nicht die Zeitung, right?

  9. Chat Atkins

    Der Unterschied ist, dass ein Nazi-Poster in einer Zeitung gar nicht die Möglichkeit erhielte, seine Verbalinjurie abzusetzen. Regelhaft müsste ihn jemand anderes unterstützen. Da müsste also IMMER ein Redakteur (bzw. zumindest ein Praktikant) tätig werden, bevor sein Dreck erscheinen könnte. Insofern gibt es für die Zeitung dann auch eine Mithaftung.

    Blogs dagegen sind frei zugängliche Dialogangebote in einer hochpartizipativen Kommunikationslandschaft, dem Web 2.0, etwas Neues also, das mit einer Zeitung gar nicht mehr zu vergleichen ist. Bzw. zerstört man diese völlig neuartige Kommunikationsform – die vernetzten ‚Mikromedien‘, wie ich sie nenne – wenn man sie den Zeitungen gleichstellen würde. Ebensowenig wie Blogger Journalisten sein wollen, wollen Blogs Zeitungen sein (ein paar Ausnahmen gibt’s immer). Man verlangt von einem Autobesitzer ja auch nicht, dass er seinen Wagen alle zwei Jahre zum Hufschmied bringen muss. Ebenso wenig kann man eine massenmediale Rechtsprechung auf eine individualmediale Szene anwenden. Aber, wie Thomas Knüwer drüben sagt, das muss jetzt wohl mal ausgefochten werden. Es wäre in dem Zusammenhang schön, wenn es mal Richter und Politiker in dem Bereich gäbe, die wissen, wovon sie reden. Am besten welche, die selber bloggen …

  10. cjakubetz

    Wir sind weitgehend einer Meinung, wenn wir uns darauf fokussieren, dass es sich bei dieser Geschichte um eine Grundsatzdebatte handelt. Generell aberdenke ich nicht, dass es etwas mit Einschränkung der Meinungsfreiheit zu tun hat, wenn man dem Betreiber eines Mediums abverlangt, dass er sich um die Inhalte auf seiner Seite gefälligst kümmert. Schließlich verlange ich das allen anderen Medien auch ab, zurecht im Übrigen. Und mit Verlaub, auch wenn ich Prügel kriege: Auch wenn ich ansonsten ganz und gar nicht auf der Seite von Callactive stehe, die Argumentation ist in einem Punkt nicht ganz von der Hand zu weisen: Stefan Niggemeier ist sich der Gefahr, dass dieses Thema heikle Kommentare provozieren könnte, durchaus bewusst, weswegen es ja auch keine Kommentare im Bildblog gibt. Insofern halte ich es auch für absolut zumutbar ihm (und jedem anderen Blogger auch) aufzugeben, sich in geeigneter Weise darum zu kümmern, dass die Kommentare juristisch gesehen ok sind. Natürlich wollen die ihn jetzt mürbe machen, das leuchtet mir schon ein (aber war das anders zu erwarten?). Und selbstverständlich kann man darüber streiten, ob es wirklich schon abmahnfähig ist, wenn jemand sofort,wenn er einen heiklen Kommentar entdeckt, ihn auch löscht. Ich würde zudem auch bedenken, dass du übelsten Spam-Kampagnen in Kommentaren Tür und Tor öffnest, wenn du den Seitenbetreiber quasi von jeder Verantwortung entbindest. Viel Spaß beim anschließenden Katz- und Maus-Spiel.

  11. Chat Atkins

    In der Konsequenz heißt dies, dass heikle Themen im Netz durch Schließen der Kommentarfunktionen nicht mehr diskutiert werden sollen. Scheint mir nicht das Gelbe vom Ei, und der Idee des ’social web‘ völlig entgegengesetzt. Mal wieder ein deutscher Sonderweg, der diesmal in Richtung China weist …

  12. cjakubetz

    Niemand spricht vom Schließen. Nur davon, Kommentare vorher zu checken. Ist das wirklich so unzumutbar??

  13. Chat Atkins

    Das sagt auch nur jemand, der keine Ahnung von der Vielfalt der Blog-Maschinen hat. Ich schreibe zum Beispiel auf Antville, da gibt es kein ‚Vorher-Checken‘.

  14. cjakubetz

    Ist mir durchaus klar. Twoday fällt mir spontan ein, die haben auch kein Vorher-Checken. Aber damit wirst du im Zweifelsfall vor Gericht nicht durchkommen, da bin ich mir sicher. Weil man nämlich von dir verlanegn wird und verlangen kann, dass du dir verdammt noch mal dann ein System zulegst, mit dem du Kommentare vorher checken kannst. WordPress beispielsweise 🙂

    In der Causa Niggemeier hat übrigens Don vorhin in den Kommentaren ziemlich zurecht darauf hingewiesen, dass seitens Niggemeier ja schon im ersten Abmahnverfahren eine Haftung für Kommentare akzeptiert wurde. Wie willst du dann in einem weiteren Verfahren gegen den selben Kläger begründen, dass du diese Verantwortung jetzt auf einmal ablehnst?

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.