Abmahnen – in angemessener Weise

Die Idee kam zwar von einem Juristen – dennoch fand ich sie wunderbar: Ich habe für die nächste Ausgabe des „journalist“ eine Geschichte geschrieben, die ursprünglich in eine ganz andere Richtung gehen sollte. Zunächst lautete das naheliegende Thema „Kirche und Medien“, ehe sich ziemlich schnell herausstellte, dass sie sich zu einem beachtlichen Teil um die Auseinandersetzung (u.a.) des Regensburgers Stefan Aigner mit dem dortigen Bistum drehen würde. Als die Geschichte gerade fast fertig geschrieben war, erwirkte das Bistum eine Einstweilige Verfügung gegen Aigner, nach der eine Wertung, die ursprünglich der „Spiegel“ einer Geldzahlung durch das Bistum an eine Familie verpasst hatte, nicht mehr benannt werden darf. Um das also nochmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Der „Spiegel“ wertet die Zahlung eines Geldbetrags als irgendetwas, ein anderer zitiert dies, erwähnt zudem noch korrekterweise, dass das Bistum Zusammenhänge zwischen Zahlung und anderen Vorgängen vehement abstreitet – und kassiert dafür eine Einstweilige Verfügung. Das wiederum hat zur Folge, dass die Redaktion des „journalist“ sich entschieden hat, den inkriminierten Begriff in meiner Geschichte jeweils da, wo ich ihn verwendet hätte, zu schwärzen (Nein, keine Sorge…wir hatten keine Angst vor irgendjemandem, es zeigt nur so schön, wie absurd sowohl das Ansinnen des Bistums als auch die entsprechende Gerichtsentscheidung sind). Berichten kann man also über den Fall der medienrechtlichen Auseinandersetzung auch nicht mehr (zumindest nach Auffassung des Bistums), weil man dazu ja den Begriff erwähnen müsste, den man nicht mehr erwähnen darf.

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Kontraproduktiv sind solche Entscheidungen allemal. Der Begriff ist in der Welt, viele berichten darüber, ohne sich darum zu kümmern, dass das Bistum ja genau diesen Begriff nirgends mehr lesen will. Inzwischen ist er auch als Hashtag bei Twitter unterwegs und natürlich ist die Frage so naheliegend wie zulässig, was eigentlich genau das Bistum unterdrücken will, wenn sie derart brachial unterwegs ist. Zumal eine Frage ja immer noch nicht beantwortet ist: Man weiß jetzt zwar, wozu die Zahlung des Bistums an eine Familie auf gar keinen Fall gedient haben soll – wozu sie dann aber geleistet wurde, darüber sagt das Bistums nichts.

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Ganz generell sieht es allerdings schon so aus, als würde dieses Vorgehen der Kirche beileibe kein Einzelfall mehr bleiben. Abmahnungen und ähnliche Daumenschrauben grassieren nach meinem Eindruck momentan schlimmer denn je – und dieser Eindruck speist sich nicht nur daraus, dass ich unlängst selber eine kassiert habe. Damit wir uns richtig verstehen: Natürlich sind solche Rechtsmittel (wie auch Gegendarstellungen) ein wichtiges Instrument, das generell niemand in Frage stellen will. Wer mit Falschaussagen konfrontiert wird, muss eine probate Möglichkeit haben, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Problematisch wird es dann, wenn diese Mittel dazu eingesetzt werden, missliebige Kritiker zum Schweigen zu bringen. In mindestens drei der mir bekannten Fälle aus der letzten Zeit scheint es genau darum zu gehen (meinen eigenen eingeschlossen): In zwei Fällen (meinen eingeschlossen) war die strittige Behauptung von mir bzw. den anderen Betroffenen schon lange als falsch erkannt und aus freien Stücken korrigiert worden. Es ging also gar nicht mehr darum, eine Falschbehauptung zu korrigieren, das war schon lange geschehen. Stattdessen wurden Streitwerte festgesetzt, die zumindest in dem anderen mir bekannten Fall absurd hoch waren. Die Idee dahinter ist klar: ein kleiner Blogger hat selten die Ausdauer und vor allem das Geld dazu, mal eben einen langen und kostenintensiven Prozess zu führen. Noch dazu, wo sich die Frage nach dem „warum“ stellt. Wenn man einen Fehler schon lange erkannt und korrigiert hat, soll man dann ernsthaft darum prozessieren, ob man den Fehler nicht schon eher hätte korrigieren müssen?

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Im Fall von Stefan Aigner kommt noch anderes dazu: Das Bistum will über diesen Fall schlichtweg gar nicht reden. Es geht also nicht darum, dass beispielsweise jemand journalistische Sorgfaltspflichten verletzt und bei Recherchen nicht im Bistum nachfragt. Selbst wenn man das tut, man bekommt keine Antwort. Meine Anfrage zum Thema wurde vom Bistum wie folgt beantwortet:

Bei denen von Ihnen genannten Fällen handelt es sich um Einforderungen von Unterlassungserklärungen aufgrund von Falschbehauptungen zu Sachverhalten im Bistum Regensburg. Da es sich aber meist um laufende Verfahren handelt, möchten wir dazu keine Stellung nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Stefan Niggemeier hatte da mehr Glück: Auch ihm wurde zwar vom Bistum geantwortet, dass man nicht antworten wolle, immerhin aber ließ man sich noch zu der Aussage erweichen:

„Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass bei massiven ehrabschneidenden und rufschädigenden Falschbehauptungen immer in angemessener Weise reagiert werden muss.”

Mit anständig recherchierenden Journalisten einfach mal zu reden – wäre das dann keine „angemessene Weise“?

Dieser Beitrag hat 8 Kommentare

  1. Thomas Pfeiffer

    „missliebige Kritiker zum Schweigen zu bringen“ – du hast es ja doch gesagt 🙂 „schweigen“

    Mal im Ernst: Ich habe den höchsten Respekt vor Journalisten wie Aigner und Niggemeier, die die Dinge beim Namen nennen. Warum schwärzt der „journalist“? Lässt man sich da so leicht einschüchtern?

    Vielleicht könnte ein Förderfons helfen:
    http://webevangelisten.de/foerderfonds-mut-zur-meinung/

  2. Inge Seibel

    Zitat: „…(Nein, keine Sorge…wir hatten keine Angst vor irgendjemandem, es zeigt nur so schön, wie absurd sowohl das Ansinnen des Bistums als auch die entsprechende Gerichtsentscheidung sind).“

    Sorry, Christian, habt Ihr vergessen, den Ironiebutton einzublenden? Euer Sternchentext zur Einschwärzung zeugt doch eher von Angst:

    „* Die Redaktion hat sich aus freien Stücken entschlossen, den beanstandeten Begriff zu schwärzen, um der Diözese Regensburg keinen Anlass für ein juristisches Scharmützel zu geben. Ihre Rechtsauffassung teilen wir nicht.“

    Für mich ist das daneben gegangen…

  3. Horst Müller

    Dein Beitrag im „Journalist“ findet zum großen Teil meine Zustimmung. Die Entscheidung der Redaktion, „den beanstandeten Begriff zu schwärzen“ ist allerdings ein Skandal. Wer bitte außer dem Verbandsorgan der größten deutschen Journalistenorganisation sollte denn sonst mit offenem Visier den „Abmahnern“ entgegentreten. Es ist schon fast ein ein schlechter Witz, dass die „geschwärzte Ausgabe“ ausgerechnet auch noch am „Internationalen Tag der Pressefreiheit“ erschien. Es hätte nur noch gefehlt, dass einer der DJV-Funktionäre aus diesem Anlass ‚Pressefreiheit in Nordkorea‘ gefordert hätte. Mehr dazu habe ich heute bei blogmedien aufgeschrieben.

  4. cjakubetz

    Liebe Kritiker,

    in dem Moment, wo man Ironie erklären muss, ist sie daneben gegangen. Dieser Kritik müssen wir uns stellen. Eigentlich sollte das Schwärzen einen ironischen Aspekt haben, nämlich den: zu zeigen, wie absurd es wäre, würde sich das Bistum Regensburg mit dieser Rechtsauffassung durchsetzen. Dass ich/wir die Auffassung weder des Bistums noch des Gerichts teilen, muss man wohl nicht eigens erwähnen.

    Also, sorry, wenn das mit der Ironie nicht so richtig geklappt hat. Wieder mal gelernt: nichts ist so schwierig wie Ironie im Journalismus.

  5. Peter

    Das tragische ist, dass im diesem Fall die Ironie so nahe an der (empfundenen?) Realität liegt, dass sie als Ironie nicht mehr zu erkennen ist, sondern sich nahtlos einfügt in die Abmahn-Hysterie der letzten Monate.

  6. Palosalto

    Mir hat das Schwärzen sehr gut gefallen, die Ironie ist bei mir angekommen. Der erläuternde Text unten hätte schärfer sein müssen.

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