Es gibt keine Presse mehr

Es gibt keine Presse mehr. Vielleicht muss man diese merkwürdige und dennoch naheliegende Erkenntnis an den Anfang eines Eintrags stellen, der sich im Wesentlichen mit einem ebenso merkwürdigen Kommentar des FAZ-Medienredakteurs Micheal Hanfeld auseinandersetzt. (Hanfeld hat es übrigens soweit gebracht, dass der ARD-Vorsitzende einen offenen Brief an Herrn Schirrmacher schrieb).

Die Welt von Michael Hanfeld (dessen Sachen ich ansonsten übrigens ziemlich gerne lese) besteht aus schwarz und weiß. Zumindest, wenn es um die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender auf der einen und die Verlage, die Presse auf der anderen Seite geht. Folgt man Hanfeld, dann drohen uns durch die Online-Angebote der Sender Zustände wie in Nordkorea:

Es (das Gutachten zu den Onlineangeboten der ÖR´s) verkündet nichts anderes als einen totalen Machtanspruch, das Ende der freien Presse und die Herrschaft des Staatsjournalismus.

Tagesschau.de oder heute.de bedeuten also das „Ende der freien Presse“, bedeuten „Staatsjournalismus“? Das ist so ziemlich der undifferenzierteste Unsinn, den ich seit Jahren gelesen habe. Es ist so maßlos überzogen, dass es keiner weiteren Erwähnung wert wäre, stünde es nicht ausgerechnet in der FAZ (und hätte es dadurch nicht automatisch eine gewisse Fallhöhe). Dass die FAZ in ihrer journalistischen Freiheit behindert wäre, lässt sich also beim besten Willen nicht belegen und ist insofern auch nicht weiter diskussionswürdig. Dass ARD und ZDF einen „totalen Machtanspruch“ entwickeln, gehört ebenfalls in die Kategorie hohler Phrasen. Aber eher ungewollt hat Hanfeld eines richtig erkannt: Internet ist tatsächlich Rundfunk. Hanfeld beschreibt das eher spöttisch:

Du bist Rundfunk, ich bin Rundfunk, wir alle sind Rundfunk. Sie betreiben einen Blog im Internet? Dann sind Sie Rundfunk. Sie arbeiten für einen Verlag, bei einer Zeitung, einer Zeitschrift, die einen Online-Auftritt unterhält, mit Texten, Bildern, kurzen Filmen?

Was Hanfeld eher hämisch meint, ist in der Tat Realität. Auf diesem Blog hier gab´s schon Videos, gab´s Audios und theoretisch könnte ich heute abend noch einen Livestream aus meinem Schlafzimmer starten (keine Sorge, ich erspare Ihnen das). Was ist das anderes als — Rundfunk? Und wann begönne denn nach Hanfelds Auffassung Rundfunk? Bei zehn Zuschauern, zehntausend, zehn Millionen? Oder doch nur, wenn er über einen Fernseher und ein Radio ins Haus kommt? Das Kriterium für Rundfunk ist doch keineswegs, wie viele Leute zusehen und über welche Plattform und mit welcher Technik sie ausstrahlen. Entscheidend ist, dass sie klassische Rundfunkinhalte, nämlich Audio und Video, ausstrahlen können. Die FAZ macht das übrigens auch, ohne dass man ihr deswegen einen „totalen Machtanspruch“ bescheinigen würde.

Gleichzeitig ist das ja auch eine interessante Beobachtung: kein Journalist und kein Medienmacher und kein Medienforscher würden mit gutem Gewissen abstreiten, dass Medien heute eben nicht mehr in die klassischen Kategorien zuzuordnen sind. Presse? Es gibt keine Presse mehr ohne funktionierenden Onlineauftritt und ohne Videos und ohne Audios (eben: Rundfunk). Zeitungen müssen sich heute auch in der digitalen Welt bewegen können und natürlich müssen sie auch Videos und Audios produzieren können. Umgekehrt kann Fernsehen heute in einer hyperkonvergenten Medienwelt eben nicht mehr nur im Fernsehen stattfinden, Radio nicht mehr nur im Radio. ARD und ZDF würden innerhalb kürzester Zeit vor existenziellen Fragen stehen, gäbe es ihre Angebote nicht in angemessener Form auch im Netz und auf dem Smartphone. Das Publikum der Zukunft wird vorwiegend digital leben. Wenn ARD und ZDF dort nicht stattfinden dürfen, verlieren sie über kurz oder lang ihre Existenzberechtigung.

Was ist angemessen? Natürlich gab es bizarre Auswüchse in den vergangenen Jahren, Mainzelmännchen im Onlineshop verkaufen gehört sicher nicht zu den öffentlich-rechtlichen Kernaufgaben. Das ist massiv zurückgefahren worden und momentan sind in den Anstalten ohnehin ziemliche Löschorgien im Gang, wie Stefan Niggemeier — ausgerechnet — in der FAS ausführlich beschrieben hat.

Merkwürdig ist ja auch, dass es dieses Dauer-Lamento beinahe nur in Deutschland gibt. In Großbritannien, wo die BBC ein ganz anderes (Online-) Gewicht hat, ist noch niemand auf die Idee gekommen, das Ende der „Times“ oder des „Guardian“ zu prognostizieren, weil es die BBC im Netz gibt.

Kurzum: Es gibt keinen Rundfunk mehr, der nur noch Rundfunk macht. Und es gibt keine Presse mehr, die nur noch Presse macht. Im Netz begegnen sich beide wieder, naturgemäß als Konkurrenten. Das waren sie vorher auch schon, jetzt sind sie es noch stärker. Das trifft alle, nur dass man umgekehrt noch nie einen Fernsehsendern lamentieren hören hat, dass die Zeitungen jetzt auch Videos (eben: Rundfunk) anbieten. Oder dass es YouTube gibt. Wenn es aber keine Medienzuordnungen im klassischen Sinn mehr gibt — welchen Sinn macht es dann, darauf zu beharren, dass öffentlich-rechtliche Sender weiterhin nur das machen, was sie schon seit 50 Jahren machen?

Und noch etwas hat Hanfeld vergessen: das Interesse der Zuschauer. Seit es die digitale Welt gibt, schaue ich so gut wie kein „normales“ Fernsehen mehr, ich möchte die Beiträge aber dennoch nutzen. Ich möchte die Tagesschau im Netz sehen können und ich möchte auf tagesschau.de (oder wo auch immer) geschriebene Texte lesen. Und Fotos sehen. Ist das ein Privileg der „Presse“?

Auf die Idee, deswegen die FAZ nicht mehr zu lesen, komme ich übrigens trotzdem nicht.

Dieser Beitrag hat 17 Kommentare

  1. vera

    Scheuklappendasein in Paralleluniversen.

  2. Axel

    Hi Christian,

    klasse Darstellung des tatsächlichen Sachverhalts! Tut gut, wenn sich auch mal jemand vom Fach ohne Schaum vorm Mund zu dem Thema äußert und es nüchtern analysiert. Das geschieht in der aktuell ja leider ideologisch sehr aufgeladenen Atmosphäre viel zu selten.

    Danke:-)!

  3. Alex

    Ich finde, Hanfelds Reaktion wirkt auch total gaga. Deinem Argument, in GB würde niemand solche Forderungen aufstellen, kann ich allerdings nicht ganz zustimmen. Gegen das Nachrichtenangebot der BBC wird auch regelmäßig gewettert: z. B. http://news.bbc.co.uk/2/hi/8227915.stm

    Und unter „Rundfunk“ verstehe ich eigentlich immer noch den Sinn des Wortes: Man sendet etwas aus und prinzipiell kann es jeder mit einem entsprechenden Empfänger empfangen. Das ist beim Internet, glaube ich, der Fall.

  4. Hans-Peter Kraus

    Video und Audio sind nur Rundfunk, wenn Ausstrahlung und Empfang zeitgleich erfolgen. Das ist so im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt. Daher qualifizieren sich nur Livestreams als Rundfunk. Es gibt noch die zusätzliche Beschreibung des Bundesverfassunsgerichts, die dem Rundfunk „Aktualität, Breitenwirkung und Suggestivkraft“ zuschreibt. Das ist meiner Meinung nach durch die Einbettung ins Internet nicht mehr gegegen. Man erreicht dort nicht mehr die Massen, wie man das vom TV her kennt. Die Suggestivkraft ist allein schon durch die schlechtere Technik herabgesetzt und zusätzlich durch die Kommnunikationsmöglichkeiten der Nutzer untereinander. Hanfeld befürchtet zurecht einen Machtanspruch der Anstalten. Denn die haben bisher immer ihre Möglichkeiten bis zur selbstgesteckten Grenze ausgereizt. Diese Grenze ist im Internet durch das Gutachten derart elastisch geworden, dass hier ein Verdrängungswettbewerb zu befürchten ist.

  5. Daniel Hinderink

    Schöner Artikel! Das Absurde ist ja, dass dieser Irrsinn des Drei-Stufen-Tests und der Löschorgien bei ARD und ZDF auf den Druck der Verlage zurückgehen, die nun wiederum über diese Absurdität süffisant berichten. Mir ist nicht ganz klar warum Stefan Niggemeier das in seinem Artikel nicht erwähnt. Dann einen Tag später dieses Pamphlet von Hanfeld, dass in einer langen FAZ-Tradition des Anschreibens gegen die Internetaktivitäten der ARD/ZDF steht, aber in seiner Heftigkeit doch Rückschlüsse über die Stimmung in der Redaktion aufdrängt. Diese hausgemachte Panik muss aufhören, denn die Koexistenz ist, wie Sie oben am Beispiel BBC etc. einleuchtend darstellen, möglich und notwendig. „Alles ist Rundfunk“ könnte man sich auch auf einem T-Shirt gut vorstellen 🙂

  6. Oceanborn

    Hmmm…der Artikel ist in der Tat gut, die Pauschalisierung des Internets zu Rundfunk ist allerdings tatsächlich (wie in der FAZ angegeben) ein Witz. Selbst wenn man den RStV zugrunde legt, der ja sicher nicht senderunfreundlich ist, dann ist Rundfunk „[…] ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und
    zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder
    Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen.“

    Im Internet ist die Kommunikation nicht linear, nicht zeitgleich und nicht (zwingend) unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Nicht einmal die Angebote der öffentlich-rechtlichen im Internet (mit Ausnahme von Livestreams) sind Rundfunk. Und es ist schon seltsam dass Prof. Papier solche Offensichtlichkeiten in seinem Gutachten übersieht.

    Nichtsdestotrotz halte ich den FAZ Artikel für maßlos überzogen genauso wie den unglaublichen Unsinn, dass die ARD ihre Mediathekinhalte regelmäßig löschen muss. Sinnvoll wäre es meiner Meinung nach, böten die öffentlich-rechtlichen im Internet exakt zwei Dinge an: Aktueller Livestream aller Programme (TV/Radio) und ein vollständiges Archiv wichtiger Programmbestandteile (Nachrichten, Dokumentationen, etc.). Mit dem zweiten könnte man sogar noch Einnahmen generieren, wenn man es über einen Videohoster wie Youtube laufen ließe (und spart sich die Serverkosten). Nur ist ja bei den Rundfunkpolitikern nicht zwingend mit Vernunft zu rechnen. 🙂

  7. Irish Star

    Gute Beitag
    @Hans-Peter Kraus: Nurweil etwas im RStV steht, muss es nicht logisch und sinnvoll sein.
    Wie auch immer – ist es nicht absurd, dass die von die ÖR mit Millionen Euro produzierten TV- und Hörfunkbeiträge trotz veränderter Technik, Hör- und Sehgewohnheiten einfach so versendet werden sollen? Derzeit kann man Audios und Videos im Netz nur 7 Tage lang hören und sehen. Den Verlagen ist sogar das zu viel. Dabe snd es quasi MEINE GEZ-Gebühren, die hier „gelöscht“ werden …

  8. Andreas

    Letztlich geht es nur darum, einen unliebsamen Konkurrenten ausschalten zu können, einen, der nicht auf Werbeeinnahmen o.ä. angewiesen ist, sondern sich anders finanziert.

    Würde der Konkurrent weiter aktiv sein können, wären Bezahlmodelle (paid content) nahezu aussichtslos, weil es eben noch den nicht (direkt) bezahlten Content gäbe.
    Also muß wieder eine Art Monopolisierung des Informationsbetriebs her, wie es im Printbereich lange gutging.

    Um nichts anderes geht es hier und das versucht die Verlagslobby mit der ihr eigenen meinungsbildenden Macht durchzusetzen.

    Was Papier geschrieben hat, ist allerdings soweit korrekt, wobei es nicht um die Rundfunktechnik als solche geht, sondern um die verfassungsrechtliche Qualität von Medien, die einer unbeschränkten Vielzahl von Leuten offen stehen. Man darf auch annehmen, dass mit dem einhergehenden Wandel der Mediennutzung der Anspruch der „Grundversorgung“ sich dann eben auf das Medium Internet oder seine Nachfolger erstreckt.

  9. S. Arenz

    Hm.

    Also ich kann Hanfelds Beitrag gut nachvollziehen, den obigen Beitrag weniger.

    Es geht letztlich um die Frage, ob und inwieweit der öffentlich-rechtliche Rundfunk ins Internet gehört. Dazu muss man sich darüber im klaren sein, dass die Daseinsberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit Jahren stets immer komplizierter ausfällt (siehe BVerfG-Entscheidungen). Anfangs war es die Frequenzknappheit im Rundfunkbereich, später wurde es der Rundfunkauftrag bzw. die aufgrund ihrer Werbefinanzierung (angemerkt: angeblich) beschränkte Fähigkeit der privaten Rundfunkanbieter, eine umfassende Grundversorgung und Meinungsvielfalt anzubieten. Angeführt wurde stets auch die besondere Bedeutung des Rundfunks aufgrund seiner Breitenwirkung und Suggestionskraft. Man könnte dieser Argumentation mit guten Gründen begegnen, aber egal.

    Im Internet liegt kein klassischer Rundfunk vor. Es fehlt an der klassischen Eigenschaft von Rundfunk, dass die Inhalte zeitgleich ausgestrahlt und empfangen werden. Es fehlt an der klassischen Eigenschaft, dass die Inhalte an die Empfänger „rundverteilt“ werden. Vielmehr werden im Internet die Inhalte durch die Nutzer aktiv ausgewählt etc. pp. Eine gewisse rundfunkähnliche Besonderheit liegt dann vor, wenn Videos in Websites eingebunden werden. Lediglich dort, wo Live-Streams angeboten werden, lässt sich noch so etwas wie „klassischer Rundfunk“ beobachten. Internet-Dienste werden daher als „Zwischending“, als sog. „Telemedien“, bezeichnet.

    Besteht nun eine Berechtigung für öffentlich-rechtliche Anbieter im Internet? Ich denke nein. Es gibt schließlich auch im Bereich der Presse – Zeitungen und Zeitschriften – keinen Bedarf für einen öffentlich-rechtlichen Anbieter. Eine öffentlich-rechtliche Zeitung – absurd. Warum ist das absurd? Weil im Bereich der Presse hierfür keine Notwendigkeit besteht, u.a. weil die Meinungsvielfalt unproblematisch gewährleistet ist, weil die Abhängigkeit von der Werbeindustrie gering ist, weil die Nutzer (Leser) für die Inhalte zahlen, weil es der Presse an der besonderen „Gefährlichkeit“ des Rundfunks mangelt.

    Wie ist das im Internet? Hier besteht eine übergroße Meinungsvielfalt. Zahlreiche (seriöse) Verlage stellen ihre Zeitungen online. Auch besteht die Möglichkeit, die Inhalte durch die Nutzer bezahlen zu lassen. Die Möglichkeiten einer Einflussnahme durch die Werbeindustrie sind also geringer als im Bereich des Fernsehens. Die Inhalte sind teilweise reiner Text, versehen mit Bildern – wie in einer Zeitung -, teilweise auch eine multimediale Verknüpfung mit Videos, Ton oder Live-Streams. Gleichwohl kann jeder Nutzer selbst auswählen, was er sich anschaut. Er kann sich auf Texte beschränken, er kann Videos anschauen, er kann alles tun, was er will. Die besondere Gefahr des Rundfunks, die darin liegt, dass der Nutzer „überflutet“ wird mit den Informationen, liegt im Internet daher gerade nicht vor.

    Ich sehe schlicht keine mögliche Argumentation, warum öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Internet mit eigenen Angeboten vorhanden sein müsste. Wer das fordert, muss begründen können, worin der explizite, entscheidende Unterschied zum Pressewesen liegen soll, in welchem es gerade keine öffentlich-rechtlichen Anbieter gibt. Und warum den privaten Anbietern im Bereich des Internets, die sich durch Werbefinanzierung oder Nutzerzahlungen finanzieren müssen, eine gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Konkurrenz erwachsen soll.

    Das einzig sinnvolle ist, ohnehin schon ausgestrahlte Angebote im Fernsehen auch im Internet vorzuhalten.

  10. Igel

    S. Arenz hat mit seiner Analyse vollkommen recht. Hinzufügen möchte ich noch, dass ARD und ZDF eine Stellung genießen, die ihnen nicht zusteht. Denn nach Meinung des Bundesverfassungsgerichtes genienßen ARD und ZDF Verfassungsrang. Das ist einmalig in Europa. Selbst dei BBC hat diesen Status nicht.
    Wer ARD und ZDF die Macht gibt, im Internet aktiv zu sein, gibt ihnen die Macht die Pressefreiheit faktisch einzuschränken.

  11. Texhnolyze

    Ich schließe mich der Aussage von S. Arenz an.

    Internet ist kein Rundfunk sondern Telemedium.

    Aus historischer Sicht mag es Gründe für ÖR Anbieter im Rundfunk gegeben haben. Diese gibt es im Internet aber nicht.
    Wenn man der Meinung ist man bräuchte auch im Internet ÖR Anbieter mit ihren „Vorteilen“ (Es gibt tatsächlich Menschen die glauben der journalistische und kulturelle Beitrag der ÖR sei unverzichtbar) muss man auch erklären warum es nicht in allen anderen Medienbereichen ÖR Anbieter gibt z. B. ÖR Presse- und Buchverlage (Wie kann man nur Kommerz orientierten Firmen wie der z. B. dem Suhrkamp Verlag die deutsche literarische Kulturlandschaft überlassen ohne ein entsprechendes ÖR Angebot?).

    Die angebliche besondere Gefährlichkeit (Breitenwirkung, Suggestivkraft) des Rundfunks (böser Volksempfänger), und die daraus gefolgerte Begründung für ÖR Rundfunk, halte ich für empirisch nicht belegt, sondern für ein Hirngespinst von gewissen Medientheoretikern (ähnlich dem Hirngespinst was angeblich jugendgefährdende Medien anbelangt). In Anbetracht der tatsächlichen Macht der Axel Springer Presse halte ich die Hypothese der besonderen Gefährlichkeit des Rundfunks gar für widerlegt.

  12. Andreas

    Rundfunk im Sinne einer informationellen Grundversorgung zur Erhaltung der Meinungsvielfalt über technische Aspekte zu definieren, ergibt keinen Sinn, bzw. ist bewußt irreführend. Natürlich ist das Internet kein „Rundfunk“ , das hatte ich bereits erwähnt. Man hat historisch das definiert, was damals einer möglichst breiten Bevölkerungsschicht als Informations(massen-)medium zu günstigen Preisen zur Verfügung stand, nämlich Rundfunk und/oder Fernsehen. Niemand wird bestreiten, dass die 17 Euro monatlich mit einer erheblichen Informationsfülle durchschnittlich deutlich kostengünstiger sind als das Abo einer einzelnen Tageszeitung.

    Heute tritt das Internet als Zugangsmedium hinzu und wird die klassischen Medien teilweise verdrängen. Dreiviertel aller Haushalte (Daten ECIN Anfang 2009) haben Internetzugang. Das heißt, dass vermutlich 90% oder mehr der Bürger Zugriff auf das Internet haben. Ein Massenmedium. Wenn etwas ein Massenmedium darstellt, muss es im Sinne des Rundfunkauftrags bedient werden, zumal auch die Dauer der Nutzung ständig steigt: Sei es durchs Webradio mit oder ohne Börsenticker, durch Streamen von Filmen, Serien etc. oder durch die „klassische“ aktive Informationsbeschaffung. Deren Anteil geht auf Kosten des Konsums zurück. Bereits jetzt sind eine Vielzahl von Endgeräten verfügbar und werden gekauft, die mindestens als Alternative Streaming anbieten oder sogar nur Webinhalte wiedergeben können. Dies gilt auch für den mobilen Bereich (Autoradios).

    Was die Verlage angeht, sehe ich die Pressefreiheit nicht gefährdet. Wie auch? Sollen sie doch weiterhin Zeitschriften und Magazine DRUCKEN. Alles andere müssen sie sich verdienen.

    Wo ist das Recht der Verlage, im Internet Geld unter Ausschluß potentieller Konkurrenten zu verdienen? Sowas nennt man Protektionismus. Bislang hat es die Printwirtschaft auch nicht gestört, dass Radio und Fernsehen die gleichen oder ähnliche Inhalte anbieten – und abrufbar per Internet sind sie auch schon lange. Nur weil die Printwirtschaft mittlerweile erkannt hat, dass sie nicht in der Lage ist, ausreichend attraktive und profilstarke Angebote zu erstellen, die auch ihre zahlenden Nutzer fänden, muss man sie doch für ihr eigenes Unvermögen nicht auch noch belohnen.

    Der Zugang zur Informationsvielfalt schafft erst (Wahl-)freiheit. Diese Vielfalt sehe ich durch private Anbieter mit wirtschaftlichen Zwängen allein nicht gewährleistet. Die bisherigen privaten TV-Sender, als Beispiel, sind durch Auflagen gehalten, Nachrichtenformate anzubieten um als Vollprogramm gelten zu können. Wie das aussieht, weiß man ja.

    Die Angebote privater Sender sind austauschbar und regelmäßig auf Unterhaltung, bestenfalls Edutainment beschränkt. Gleiches ist zunehmend im Printbereich zu bemerken.

    Auch die Verlage als vermeintliche Bediener der Masse zeichnen sich derzeit nicht durch Marktintelligenz aus, sondern durch plumpen Lobbyismus.

    Es ist bestenfalls kurzsichtig zu glauben, dass das Internet sich nicht ändert und das dazugehörige Nutzerverhalten. Beispiel: Weil zum WM-Endspiel kein Fernseher verfügbar war,

    haben Freunde und ich das Streamingangebot der ÖR angenommen und das Endspiel in einer kaum vom Fernsehen zu unterscheidenden guten Qualität auf einem in den Garten gestellen 24-Zöller Mac gesehen (per W-Lan!). Das war vor 5 Jahren frommer Wunsch, aber nicht Realität. Mit steigender Bandbreite wird sich die Nutzung zunehmend verstärken und weiter verändern.

    Auch die privaten Fernsehsender werden ihr Angebot stetig ausbauen, vielleicht etwas dafür verlangen – das sieht man bereits jetzt bei den Aufschlägen in bestimmten Netzen, der Nutzer muss für die RTL-Gruppe bereits jetzt 50 Euro im Jahr zahlen wenn er HD-Qualität über Satellit haben will, siehe http://www.hd-plus.de/reload .

    Fazit: Das Medienverhalten der Bürger ändert sich. Aus verschiedenen Gründen waren die klassischen Inhalteanbieter wie Tageszeitungsverlage nicht willens oder in der Lage, den Nutzertransfer für sich zu nutzen. Also schicken sie ihre Lobbyisten los. Sollen sie doch. Ein Recht darauf haben sie aber nicht.

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