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Snippet or leave it

Google News besteht aus Inhalten, die weitgehend geklaut sind. Das ist die Logik der Befürworter des Leistungsschutzrechts. Und deswegen, weil Diebstahl fraglos nicht in Ordnung ist, fordern sie einen angemessenen Betrag als Entschädigung – oder zur Lizenzierung, das hört sich besser an.

Man könnte jetzt wieder die ewige Debatte darüber aufmachen, wer von wem mehr profitiert und demnach an wen zu bezahlen hat, wenn sie nicht schon so unendlich oft geführt worden wäre. Man könnte allerdings auch die Frage stellen, ob die Geschichte vom „Diebstahl“ nicht einfach eine Mär ist. Und ob die Fakten dahinter nicht absichtlich verschwiegen werden. Dazu ein kleiner Schwenker: In diesen Tagen bin ich eine Kurzdebatte mit dem von mir über sehr viele Maßen geschätzten Stefan Plöchinger geraten (auch hohe Wertschätzung bedeutet schließlich nicht, dass man nicht auch mal unterschiedlicher Meinung sein kann). In die Debatte auf Stefans Facebook-Seite klinkte sich dann auch Springer-Lobbyist Christoph Keese ein. Und da dachte ich mir, das wäre eine gute Gelegenheit, ihm mal eine Frage zu stellen:

Christoph Keese hat dann geantwortet und er hat nicht mal abgestritten, dass man die Snippets, die laut LSR-Befürwortern aus dem Link einen Diebstahl machen, mühelos abschalten könne. Das allerdings reicht ihm auch nicht, stattdessen fordert er erstens eine modernere Technologie als die txt.-Dateien. Und zum anderen hätte er jetzt noch gerne, dass die Verlage individuell entscheiden können, wann sie welches Snippet zulassen. Keese schrieb (ich hab´s kopiert, weil ich den ersten Satz nicht ganz verstanden habe und nicht irgendwas reinredigieren wollte):

Google darauf seit Jahren darauf, einzig Robot.txt – eine Uralt-Technologie aus der Steinzeit des Web – als maschinell lesbare Form des Rechteausdrucks zuzulassen. Mit Absicht, denn Robots.txt zwingt Verlage, entweder im Netz komplett unsichtbar zu sein oder sichtbar zu sein und dabei alle Rechte freizugeben. Das gilt auch fiür den Snippet-Befehl. Man kann nicht zum Ausdruck bringen, unter welchen Unständen man die Verwendung von Snippets zulassen will und unter welchen nicht. Diese Entweder-Oder-Lösung ist nicht akzeptabel. Dringend nötig ist eine moderne, differenzierte Form des Ausdrucks von Nutzungsrechten. Dafür gibt es zahlreiche Vorschläge und sogar fertige Lösungen, die von Google aber seit Jahren ignoriert und boykottiert werden.

Verstehe ich das also richtig? Es ist für die Befürworter des Leistungsschutzrechts „Diebstahl“, weil ihnen Google zwar durchaus zugesteht,  nicht (wie so oft suggeriert) „völlig unsichtbar“ zu sein, es aber nicht hinreichende Möglichkeit der Individualisierung gibt? Man erlaubt also in vollem Bewusstsein den Zugriff auf die Inhalte und die Erstellung von Snippets, spricht aber weiterhin von „zusammengeklauten Inhalten“?

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

  1. Erbloggtes

    Das hat der Keese auch schon mal so in seinem Blog erklärt (im selben Blogeintrag, in dem er vorher die alten Märchen verbreitet hat. Ich frage mich, ob den Artikel jemand außer mir bis zu dem Punkt gelesen hat, wo er auf diese „Robots.txt-zu-alt-Masche“ zu sprechen kommt).
    Er suggeriert ja dabei, irgendwer würde irgendwelche „Rechte“ verlieren, weil er in der robots.txt dem Bot seine Arbeit erlaubt, oder eben nicht. Das ist aber Unsinn.
    Ich vermute ja, dass „fertige Lösungen, die von Google aber seit Jahren ignoriert und boykottiert werden“, darauf hinaus laufen, dass Springer in seine NeuRobots.txt reinschreiben will:
    „Hallo Googlebot! Wenn Du diesen Text liest, akzeptierst Du, dass Du uns immer 1 Cent zahlen musst, wenn jemand auf einen von unseren Link klickt. Diese AGB gelten räumlich und zeitlich unbeschränkt. Gerichtsstand ist Hamburg. Was Du willst, ist uns egal. Ha! Jetzt hast Du’s gelesen, jetzt musst Du zahlen. Ätsch.“

    Es ist schon schlimm, wenn wir uns gezwungen sehen, ausgerechnet mit Google für die Freiheit des Internet zu kämpfen.

  2. Andreas

    Naja, wie man an der Debatte in Frankreich bereits sehen kann geht es ja offenbar weniger darum, den „Diebstahl“ zu verhindern, sondern kostenpflichtig zu machen. Denn raus aus Google will man nicht und auch Google soll bloss nicht rauswerfen. Das wäre dan treffender Weise, als würde ich Einbrüche in mein Haus ausdrücklich auffordern und dann von der Versicherung Geld zu bekommen, damit ich täglich neue Sachen kriege

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