Regensburger Geschichten, nächster Teil

Aus Sicht des Bistums Regensburg ist die Sache also ganz einfach: Nachdem man dort ja öfter kirchenfeindliche Kräfte am Werk wähnt, wenn es Kritik an kirchlicher Arbeit gibt, konnte es sich bei der Berichterstattung über einen pädophilen Priester und die daraus resultierende Folgevorgänge, die dann in Abmahnungen u.a. des Regensburger Bloggers Stefan Aigner und von Stefan Niggemeier endeten,  ja nur um mindestens eine Verschwörung handeln. Insofern fand ich es kaum verwunderlich, dass sich der Pressesprecher des Bistums, Clemens Neck, mit einer Mail an die Chefredaktion des „journalist“ wendete — um dem Blatt und somit auch mir durchaus Erstaunliches zu unterstellen. Nämlich, das Bistum vor der Veröffentlichung der wegen ihrer im Text vorgenommenen Schwärzungen durchaus umstrittenen Geschichte gar nicht nach einer Stellungnahme gefragt zu haben. Neck schreibt u.a.:

Sie lassen m.E. die Seite der Kirche  nicht zu Worte kommen und das u.a. mit der Begründung, wir hätten auf Ihre Anfrage nicht reagiert. Ich aber habe Ihre Anfrage nie erhalten. Mein Mitarbeiter in der Pressestelle kann sich auch nicht erinnern eine Anfrage des Journalisten erhalten zu haben.

Das ist eine ziemlich erstaunliche Mail. Natürlich hatte ich die Pressestelle des Bistums um eine Stellungnahme gebeten. Sie fiel ziemlich knapp aus. Am 19. April schrieb mir Jakob Schötz, der stellv. Pressesprecher des Bistums (der sich jetzt nicht mehr erinnern kann, eine Anfrage bekommen zu haben), eine sehr knappe Absage auf meine Anfrage:

Bei denen von Ihnen genannten Fällen handelt es sich um Einforderungen von Unterlassungserklärungen aufgrund von Falschbehauptungen zu Sachverhalten im Bistum Regensburg. Da es sich aber meist um laufende Verfahren handelt, möchten wir dazu keine Stellung nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit dieser Absage stand ich übrigens keineswegs alleine da, auch Stefan Niggemeier hatte auf seine Anfragen (ebenfalls von Jakob Schötz) eine nahezu wortgleiche Mail bekommen. Die Grundhaltung des Bistums lässt also keinen Interpretationsspielraum zu: Man hat nicht vor, sich zum Thema zu äußern. Wer trotzdem wagt, darüber zu berichten, muss mit ziemlich drastischen rechtlichen Schritten rechnen. Zwei Abmahnungen und eine einstweilige Verfügung sind ein klarer Beleg für dieses Vorgehen.

Natürlich könnte man das erst einmal als unprofessionell werten: Eine Pressestelle, die offenkundig unkoordiniert ist, in der sich Mitarbeiter nicht an Anfragen erinnern können/wollen — und offensichtlich nicht damit rechnen, dass ein anfragender Journalist eine Ablehnung einer Interviewanfrage nicht einfach wegwirft, sondern aufhebt und ggf. dokumentiert. Ein Pressesprecher, der gegenüber einer Chefredaktion böse Unterstellungen in den Raum wirft und umgehend einen Gesprächstermin fordert – und offenbar sehr schlecht vorbereitet ist und nicht einmal weiß, dass seine Kritik im leeren Raum verpuffen wird.

Dainter steckt allerdings mehr als nur schlechte Koordination und ein gewisses Maß Amateurhaftigkeit. Dahinter steckt ein verheerendes Weltbild. Dieses Weltbild wird sich für die Kirche noch als fatal erweisen. Zum einen, weil es immer noch von Autokratie geprägt ist; von dem merkwürdigen Gedanken, im Sinne einer Unfehlbarkeit jeden Einwand und jeden Versuch der Mitbestimmung und des Diskurses abbügeln zu können.  Aber auch medial ist speziell das Bistum Regensburg gerade dabei, sich den schlechtestmöglichen Ruf zu erarbeiten.  Weil es das Presserecht  massiv misshandelt, weil es sich nicht auf Debatten einlässt, die in einer demokratischen Medienkultur selbstverständlich sein müssten. Stattdessen prügelt man auf jeden potentiellen Kritiker mit der größten gerade erreichbaren Keule ein, um ihn letztendlich mundtot zu machen — und um allen anderen zu zeigen: Seht her, so wird es euch auch gehen, wenn ihr nicht im unseren Sinne arbeitet.

Womit wir (nochmal) bei den umstrittenen Schwärzungen in meinem Text in der letzten Ausgabe des „journalist“ angekommen wären. Wir müssen uns vermutlich wirklich vorwerfen lassen, nicht klar genug gesagt zu haben, was wir mit dieser Aktion erreichen wollten. Tatsächlich war die Aktion kein vorauseilender Gehorsam. Wir wollten zeigen, wie absurd es ist, wenn man dem Ansinnen des Bistums und der rechtlichen Logik des Landgerichts Hamburg folgen würde. Wenn man also einen Begriff  nicht mal mehr dann erwähnen darf, wenn man ihn sich nicht zu eigen macht, sondern ihn im Rahmen einer Berichterstattung einfach nur nennt. Die Kirche, ihre juristischen Handlanger und auch das Landgericht Hamburg machen mit dieser frappierenden Logik de facto Journalismus kaputt und (mund-)tot. Ihr Ansinnen ist es keineswegs, sich gegen Unwahrheiten zu wehren (das wäre ja legitim). Das Bistum will jede Form von Kritik an ihm im Keim ersticken und man darf es dann ruhig auch kurios nennen, wenn man auf der einen Seite ganz ehrpusselig darauf beharrt, man wolle sich gegen Unwahrheiten zur Wehr setzen, um dann auf der anderen Seite ohne jede Recherche Behauptungen in die Welt setzt, die schlichtweg falsch sind. Verehrter Herr Pressesprecher Neck, nach Ihrer Logik müsste ich die bewiesenermaßen unwahre Behauptung, die Kirche sei im Vorfeld des „journalist“-Berichts nicht gefragt worden, sofort mit einer Abmahnung ahnden. Oder noch besser mit einer einstweiligen Verfügung. Und was, verehrter Herr Neck, würden Sie dann tun? Über kirchenfeindliche Kräfte lamentieren, die die Stimme Gottes zum Schweigen bringen wollen? Wenn ich ehrlich sein darf: Ich glaube, Sie leben in einer Blase, die Ihnen fest umschlossen ein hohes Maß an Realitätsverlust und Weltfremdheit erlaubt.

Müßig zu erwähnen, dass das Regensburger Keulenschwingen kontraproduktiv ist. Wie der Begriff lautet, den man nicht mehr erwähnen darf, weiß jeder. Die Geschichte ist in der Welt und zieht weite Kreise. Die Verlierer stehen jetzt schon fest: das Bistum, die Kirche, ihre Glaubwürdigkeit, ihre Akzeptanz.

Programmhinweis: Der NDR befasst sich in der kommende Ausgabe von „Zapp“ mit den Regensburger Geschichten, für den Beitrag hat die Autorin Grit Fischer u.a. mit Stefan Aigner und mir gesprochen. Sendetermin ist (vermutlich) am kommenden Mittwoch um 23.05 Uhr.

Dieser Beitrag hat 11 Kommentare

  1. Ein Journalist

    *klatsch**klatsch**klatsch*

    Schön. 🙂

  2. Horst Müller

    Alles richtig – was du in deinem Artikel schreibst – bis auf die „Anschwärzereien“ im „Journalist“. Da hätte sich der DJV nicht die Chance entgegehenlassen dürfen, einen – sehr wahrscheinlichen – Musterprozeß in Sachen Abmahnerei zu führen. Der „Gegner“ wäre allemal „lukrativ“ gewesen, was ein breites Medienecho hervorgerufen hätte. Oder scheut der DJV den Aufwand, weil es „nur“ um Blogs geht?

  3. Hardy Prothmann

    Guten Tag!

    Gut so, Herr Jakubetz, dranbleiben.

    Beste Grüße
    Hardy Prothmann

  4. Thomas Pfeiffer

    Die Kirche, nein: das Bistum Regensburg mit Bischof Müller und Herrn Neck führen uns gerade den Streisand-Effekt live vor: Was man mit aller Macht aus der Öffentlichkeit raus haben will, bleibt genau deswegen immer Thema. Nach dem Motto: “Denken Sie jetzt nicht an einen weißen Elefanten”.

    Zunächst hatte ich befürchtet, dass das Bistum mit seinen Drohungen schon erste Punktsiege feiern könnte, weil Menschen (auch die Redakteure des ‘journalist’) Angst haben, darüber zu berichten. Aber auch das Gegenteil ist wahr: Einige wenige Aufrechte sagen: “Jetzt erst Recht, jetzt berichten wir erst Recht darüber”. Über solche mutigen Menschen bin ich sehr froh.

    Danke.

  5. Bastian Brinkmann

    Volle Zustimmung für Horst Müller.
    Ich kann verstehen, dass auch die Journalisten des „journalisten“ Angst vor Abmahnungen haben. Aber die haben den DJV im Rücken. Die Blogger haben nichts außer Spendenbereitschaft.

  6. krendymion

    Hmm, gut geschrieben, aber schlecht recherchiert. Das Bistum Regensburg und die beauftragte Kanzlei Romatka&Collegen verfolgen zwei Stränge, in ihren Abmahnungen. Nur wenn man beide kennt, sieht man wohin die Kugel rollt.

  7. Stefan Aigner

    Persönlich habe ich sowohl den Artikel im Journalist wie auch die Schwärzungen gut gefunden, um den Zensurversuch augenfällig zu machen. Aber wahrscheinlich sieht man das als direkt Betroffener etwas anders. Immerhin hat der „journalist“ das Thema in gebührender Breite aufgegriffen.

    Musterprozesse gibt es ja jetzt genung:

    Der Spiegel, regensburg-digital und – sollte die Diözese so weiter machen wie bisher und sich eine weitere Einstweilige Verfügung besorgen – auch Stefan Niggemeier. Man wird sehen, was am Ende raus kommt.

  8. Karpfenpeter

    Ganz grosses Kino. Die Initiative in dieser Sache ist sehr lobenswert. Ich wünsche allen, die an der Offenlegung der Regensburger Geschichten mitarbeiten, bestes Gelingen und Schutz vor juristischen Angriffen.

    Viele Grüsse, Peter
    http://www.twitter.com/karpfenpeter

  9. Kai Nehm

    online ist am „kommenden Mittwoch“ eine suboptimale Zeitangabe

  10. cjakubetz

    Stimmt. Gemeint ist Mittwoch, 19. Mai.

  11. S. Michael Westerholz

    Zwei Mängel sind leider nachweisbar:
    1. Was landläufig so heißt, wie dank der Schwärzung um so einprägsamer nun allgemein bekannt, war im juristischen Sinn in der Zahlungs-Vereinbarung so nicht bezeichnet worden und darumn rechtlich angreifbar. Der Pressefreiheit haben also die Autoren mit dem vermaledeiten Wort einen Bärendienst erwiesen.
    2. Ein Mangel ist auch, dass cj nach der unwahren Anschuldigung aus Regensburg nicht sofort eine Abmahnung gegen Neck/Schötz beantragt hat. Es brachial über den „journalist“ zu versuchen, hätte beide – cj und die Chefredaktion – vor Gericht gebracht, höchstwahrscheinlich in Hamburg; der Passauer Kollege Hubert Denk kann davon ein Lied singen. Ich habe mich mit dem Regensburger Bischof mehr als einmal öffentlich angelegt – aber im konkreten Fall kann ich bei Berichterstattungen nur absolute Präzision in der Wortwahl und, wo eben möglich, juristische Gegenschläge empfehlen.

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